Aufgaben der PersonenbetreuerInnen

Die 24-Stunden-BetreuerInnen (PersonenbetreuerInnen) sind rund um die Uhr für das Wohl des pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen vor Ort.

Dabei übernehmen sie die notwendige Hilfe zur Alltagsbewältigung. Welche Aufgaben dazu von den Betreuungskräften zu übernehmen sind, hängt ganz von der jeweiligen Betreuungsbedürftigkeit der zu betreuenden Person ab.

In der Regel sind dies aber Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Haushaltsführung, wie Hilfe beim Reinigen, Einkaufen und Kochen.

Weiters zählen zu den Aufgaben der Betreuungskräfte Unterstützung bei der Körperpflege, beim Toilettengang und bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

Welche Maßnahmen genau zu übernehmen sind, wird im Erstgespräch im Rahmen einer Pflege- und Betreuungsanamnese festgehalten.

Auch die Beschäftigung und Anregung zu Aktivitäten zählt zu den Tätigkeiten einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Gerne begleiten sie auch bei Untersuchungsterminen oder anderen Freizeitaktivitäten außer Haus.

Je nach Vereinbarung findet für die dauerhafte 24-Stunden-Betreuung durch die selbstständigen PersonenbetreuerInnen alle 2-3 Wochen ein Wechsel der Betreuungsperson statt. Das heißt, dass sich im Rahmen der Betreuung zwei Betreuungspersonen regelmäßig in der Betreuung abwechseln werden.

Bitte beachten Sie, dass PersonenbetreuerInnen in der Regel keine pflegerischen Fachkräfte sind und daher fachliche Aufsicht benötigen. Diese fachliche Aufsicht kann von IBD nach Beauftragung übernommen werden. PersonenbetreuerInnen dürfen auch nur bis zu einem bestimmten Grad pflegerische Maßnahmen durchführen und sie sind kein Erstatz für eventuell notwendige Pflegefachkräfte. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.