Rund um betreut, rund um sorglos!

Beim „Rund-um-betreut“-Angebot können die Kunden sämtliche notwendigen Schritte im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung an IBD übergeben.

Vom kostenlosen Erstgespräch über die Bedarfserhebung, Ausschreibung, Vermittlung, An- und Abmeldungen beim Meldeamt, Sozialversicherung bzw. Wirtschaftskammer, Förderanträge bis hin zur Qualitätssicherung mit telefonsicher 24-Stunden-Rufbereitschaft einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft sowie zumindest einer Pflegevisite pro Monat vor Ort sind alle wichtigen qualitätssichernden Dienstleistungen bereits enthalten.

Für das „Rund-um-betreut“-Angebot wird ein Fixhonorar verrechnet.


Was beinhaltet das „Rund-um-betreut“ – Angebot?

Alle Leistungsinhalte der Variante 1 – Basisangebot

sowie zusätzlich

  • An- und Abmeldung der PersonenbetreuerInnen beim Meldeamt / Wirtschaftskammer / Sozialversicherung (für alle vor Ort künftig tätigen PersonenbetreuerInnen).
  • Einreichung des Förderantrages für die 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministerium sowie die Meldung eventueller Wechsel von PersonenbetreuerInnen beim Sozialministerium (für alle vor Ort künftig tätigen PersonenbetreuerInnen).
  • Unterstützung bei der Vertragsabwicklung mit den PersonenbetreuerInnen vor Ort unmittelbar bei oder kurz nach Beginn der Betreuung (für alle vor Ort künftig tätigen PersonenbetreuerInnen).

Fachaufsicht zur laufenden Qualitätssicherung. Die Fachaufsicht beinhaltet:

  • Pflegevisite zumindest 1x monatlich durch eine Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft und nach Ermessen der Pflegefachkraft auch öfter (ohne Mehrkosten für den Kunden).
  • Fachliche Einschulungen der PersonenbetreuerInnen nach Bedarf.
  • Ausstellen der gesetzlich notwendigen schriftlichen Delegationen für die PersonenbetreuerInnen.
  • Telefonische Rufbereitschaft für dringende pflegerische Angelegenheiten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Honorar für das „Rund-um-betreut“ – Angebot

Fixhonorar, inklusive aller Leistungen (ausgenommen Fahrtkosten für die PersonenbetreuerInnen):

€ 95,00* pro Kalendertag (am 24.12., 25.12., 26.12., 01.01., 06.01., Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag erhöht sich das Honorar für die PersonenbetreuerInnen um € 25,00 pro Tag)

*für an Demenz erkrankte Personen mit Weglauftendenz und/oder Tag-Nachtumkehr und/oder Aggressionsverhalten oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten erhöht sich das Tageshonorar gesamt auf € 100,00.

  • zzgl. Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen: derzeit € 160,00 pro PersonenbetreuerIn pro Turnus. Der Turnus beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Zusatzkosten für eine zweite im Haushalt lebende und von den PersonenbetreuerInnen zu betreuende Person (auch das Kochen, Wäscheversorgung etc. zählt als Betreuungstätigkeit):  

Pflegestufe 0-1 (der zweiten Person): € 7,00 pro Tag

Pflegestufe 2-3 (der zweiten Person): € 17,00 pro Tag

Pflegestufe 4 (der zweiten Person): € 27,00 pro Tag

Pflegestufe 5-7 (der zweiten Person): € 52,00 pro Tag

  • Bei einem notwendigen Wechsel von PersonenbetreuerInnen fallen keine Mehrkosten für den Kunden an.
  • Eine Vermittlungsprovision wird in der Höhe von € 500,00 exkl. 20% Ust. für den Kunden pro PersonenbetreuerIn nur dann fällig, wenn der Auftrag der Agentur beendet wird (unabhängig davon, wer den Auftrag beendet) und zumindest eine der vor Ort tätigen PersonenbetreuerInnen beim Kunden vor Ort als PersonenbetreuerInnen weiter tätig bleibt. Diese Regelung gilt für bis zu 6 Monate nach Beendigung des Auftrages mit der Agentur.
  • Förderung durch das Sozialministerium: Wenn für die zu betreuende Person zumindest die Pflegegeldstufe 3 vorliegt und das Einkommen der zu betreuenden Person netto € 2.500,00 nicht überschreitet (Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen), kann beim Sozialministerium eine Förderung in der Höhe von monatlich € 800,00 ( € 400,00 für eine PersonenbetreuerIn) beantragt werden.
  • 28-Tage Regelung“: Diese besagt, dass jene FörderwerberInnen, für die eine selbstständige Betreuungskraft tätig ist und diese Betreuungskraft mindestens 28 Tage durchgehend die Betreuung durchführt, ebenso einen Förderbetrag von monatlich € 800,- erhalten.