Beendigung einer 24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung endet entweder

  • nach Ablauf einer vorher schriftlich in der Vereinbarung festgelegten Betreuungszeit oder
  • am Tag des Ablebens der betreuungsbedürftigen Person (ausgenommen anderslautender schriftlicher Vereinbarungen) oder
  • nach Kündigung des Autraggebers bei Einhaltung einer 14-tägigen Frist oder
  • nach Kündigung der Auftragnehmer bei Einhaltung einer 14-tägigen Frist (z.B. wenn Betreuungssituation für Auftragnehmer nicht tragbar ist, bei Gefahr in Verzug o.ä.)