Keine Angst vor Bürokratie!

Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Formalitäten.

 

Welche Formalitäten könnten notwendig sein?

  • Ansuchen um Pflegegeld bzw. eines Pflegegeld-Erhöhungsantrages.
  • Ansuchen um Gewährung einer Förderung durch das Sozialministeriumservice (für die Gewährung einer Förderung ist mindestens die zuerkannte Pflegegeldstufe 3 erforderlich und das persönliche Einkommen der zu betreuenden Person darf ohne Pflegegeld € 2.500,00 mtl. nicht überschreiten – Kulanzlösungen sind manchmal jedoch möglich).
  • Wechselantrag beim Sozialministerium, falls neue PersonenbetreuerInnen die Betreuung übernehmen (vorherige BetreuerInnen müssen abgemeldet und die neuen BetreuerInnen  angemeldet werden).
  • An- und Abmeldung der PersonenbetreuerInnen beim zuständigen Meldeamt.
  • Gewerbeanmeldung der PersonenbetreuerInnen bei der Wirtschaftskammer.
  • Schriftliche Betreuungsvereinbarungen mit den PersonenbetreuerInnen.

Wenn Sie sich für das „Rund-um-betreut“ – Angebot entscheiden, werden alle oben genannten Formalitäten in Absprache mit unseren Kunden von IBD ohne Mehrkosten übernommen.

Wenn Sie das „Basisangebot“ wählen, übernehmen Sie die oben genannten Formalitäten selbst. Sie können jedoch zum „Basisangebot“ die Durchführung der oben genannten Formalitäten durch IBD zum jeweils aktuell gültigen Honorarsatz zusätzlich beauftragen.