Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Formalitäten.
Welche Formalitäten könnten notwendig sein?
- Ansuchen um Pflegegeld bzw. eines Pflegegeld-Erhöhungsantrages.
- Ansuchen um Gewährung einer Förderung durch das Sozialministeriumservice (für die Gewährung einer Förderung ist mindestens die zuerkannte Pflegegeldstufe 3 erforderlich und das persönliche Einkommen der zu betreuenden Person darf ohne Pflegegeld € 2.500,00 mtl. nicht überschreiten – Kulanzlösungen sind manchmal jedoch möglich).
- Wechselantrag beim Sozialministerium, falls neue PersonenbetreuerInnen die Betreuung übernehmen (vorherige BetreuerInnen müssen abgemeldet und die neuen BetreuerInnen angemeldet werden).
- An- und Abmeldung der PersonenbetreuerInnen beim zuständigen Meldeamt.
- Gewerbeanmeldung der PersonenbetreuerInnen bei der Wirtschaftskammer.
- Schriftliche Betreuungsvereinbarungen mit den PersonenbetreuerInnen.