Stationäre Einweisung in ein Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik

Bei einer akuten Einweisung in ein Krankenhaus entscheiden Sie, ob die zum Zeitpunkt der Einweisung tätigen PersonenbetreuerInnen vor Ort bleiben sollen (z.B. für Haushaltsführung, Haustierversorgung, Pflanzenversorgung oder für Besuche im Krankenhaus) oder ob die BetreuerInnen in der Zwischenzeit nach Hause fahren sollten.

In der Regel macht ein Nachhausefahren der BetreuerInnen erst dann Sinn, wenn der stationäre Aufenthalt länger als 5 Tage dauert, da sonst die Organisation für An- un Abreise der BetreuerInnen sowie die zusätzlichen Kosten für eine neuerliche Anreise zu aufwendig wären.

Für die Zeit, in der keine BetreuerInnen vor Ort sind, fallen für Sie auch keine Kosten an.

Bei einer geplanten Einweisung in eine Rehabilitationsklinik informieren Sie bitte uns (im Rahmen des „Rund-um-betreut“ –  Angebotes) oder direkte Ihre PersonenbetreuerIn (im Rahmen des „Basisangebotes“) sobald Sie den Termin für den Rehabilitationsaufenthalt erfahren.